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Investmentgesetz-Novelle soll Fondsbranche wettbewerbsfähiger machen

Die Bundesregierung will die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fondsbranche steigern. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Investmentgesetzes (16/5576) vorgelegt. Mit einem "modernen und leistungsfähigen Regulierungs- und Aufsichtsrahmen" sollen Innovationen gefördert und die Abwanderung von Fondsvermögen an andere Standorte verhindert werden, ohne dass dabei der Anlegerschutz vernachlässigt wird.

Das von deutschen Kapitalanlagegesellschaften verwaltete Fondsvermögen sei in den letzten fünf Jahren um 200 Milliarden Euro auf über eine Billion Euro gewachsen, schreibt die Regierung. Zugleich stehe die deutsche Fondsindustrie in einem intensiven Wettbewerb mit anderen europäischen Finanzplätzen. Ein Ziel der Initiative ist es dem Entwurf zufolge, die so genannte OGAW-Richtlinie der Europäischen Union (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) "eins zu eins" in deutsches Recht umzusetzen.

Unter anderem sollen Kapitalanlagegesellschaften nicht mehr als Kreditinstitute gelten. Die bisherige Doppelaufsicht über die Fondsbranche durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank soll entfallen. Die Aufgaben der Bundesbank sollen künftig von der BaFin übernommen werden. Bei den Spezialfonds ist vorgesehen, institutionelle Investoren von Regelungen zu entlasten, die dem Schutz der Privatanleger dienen. Durch die Aufhebung oder Vereinfachung von Informationspflichten will die Regierung die Fondsbranche zudem von Kosten in Höhe von rund 8 Millionen Euro entlasten. Geplant ist ferner, die Anlagenmöglichkeiten der Fonds zu erweitern. So soll festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die Fonds Derivate, also Finanzinstrumente wie Optionsscheine oder Zertifikate, erwerben können. Vereinfacht werden soll überdies die Genehmigungspraxis der BaFin. Schließlich will die Regierung die Markteintrittsdauer für neue Produkte verkürzen. Darüber hinaus sollen die offenen Immobilienfonds gestärkt werden. Neue Instrumente sollen es dem Fondsmanagement ermöglichen, diese Fonds auch in schwierigen Marktsituationen zu steuern. So sollen die Fonds nicht mehr verpflichtet sein, Anteile täglich zurücknehmen zu müssen. Auch eine nur monatliche Rücknahme kann vereinbart werden. Offene Immobilienfonds müssen nach dem Willen der Regierung künftig ein Risikomanagementsystem haben. Durch zwei neue Assetklassen sollen neue Produkte in den Markt eingeführt werden können. Zum einen sollen Infrastrukturfonds Investitionen in öffentlich-private Partnerschaftsprojekte (ÖPP) ermöglichen. Zum anderen sollen sich so genannte "sonstige Sondervermögen" durch liberalere Anlagebestimmungen auszeichnen und sich zur Vorlage innovativer Finanzprodukte eignen. Die Investmentaktiengesellschaft soll so ausgestaltet werden, dass sie ihre Aktien grenzüberschreitend vertreiben kann. Die Depotbank muss nach den Vorstellungen der Regierung dafür sorgen, dass Interessenkonflikte zwischen ihr und der Kapitalanlagegesellschaft vermieden werden. Bei Sparplänen, die sich auf ausländische Fonds beziehen, soll die Vorbelastung mit Kosten eingeschränkt werden. Damit will die Regierung nationale Anleger vor einer Kostenbenachteiligung schützen und vermeiden, dass der Anbieter ins Ausland ausweicht. Bei Publikumsfonds dürfen die Anleger dem Entwurf zufolge nicht durch Transaktionskosten benachteiligt werden. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme unter anderem eine Reihe von Prüfaufträgen an die Bundesregierung erteilt. Darüber hinaus schlägt er eine Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 vor. Dadurch soll der Teil des Landes Berlin, der seit Anfang 2007 nicht mehr zum Fördergebiet im Sinne des Gesetzes gehört, wieder als Fördergebiet in das Gesetz aufgenommen werden, damit Investitionen in kleinen und mittleren Betrieben wieder vollständig mit der Investitionszulage gefördert werden können.

Quelle: Bundestag - hib-Meldung vom 12.06.07