Zur Mitteilung der EU-Kommission "Stärkung des Binnenmarktes für das Mobilfernsehen" hat der Bundesrat die maßgebliche Berücksichtigung seiner Stellungnahme durch die Bundesregierung gefordert.
Nach Auffassung des Bundesrates handelt es sich bei Mobilfernsehen um Rundfunk, weshalb durch die Mitteilung die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind.
In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, dass mit den geplanten Regelungen nicht in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten eingegriffen werden darf. Die Länder fordern, die mitgliedstaatlichen Regelungsbefugnisse zur Sicherung des freien Informationsflusses, der Medienpluralität und der kulturellen Vielfalt auch im Rahmen der Frequenzpolitik zu achten. Es sei Aufgabe der Mitgliedstaaten, in den vorhandenen Frequenzbereichen sicherzustellen, dass Frequenzen für das Mobilfernsehen zur Verfügung stehen. Der Bundesrat wendet sich gegen die Forderung der Kommission nach einem gemeinschaftlichen Regelungsansatz für das Mobilfernsehen. Die Anforderungen an Rundfunk und dem dazu gehörenden Mobilfernsehen richteten sich vielmehr nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaates.
Ziel der vorgelegten Mitteilung ist die Verbreitung terrestrischer Mobilfernsehdienste in der EU. Die Kommission hat dazu in ihrer Mitteilung diverse Maßnahmen zur europaweiten Ausbreitung der neuen Technik vorgestellt. Dabei geht es vor allem darum, Übertragungsstandards durch eine gemeinsame technische Norm, Rahmenbedingungen für Investitionen und den Zugang zu den Frequenzen zu regeln.
Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 21.09.07