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Meldepflicht von Bargeld

Ab dem 15. Juni 2007 müssen Reisende bei ihrer Ein- oder Ausreise mitgeführtes Bargeld von 10.000 oder mehr Euro bei den Zollbehörden in der EU anmelden.

Damit wird ein gemeinsames EU-weites Kontrollsystem zur Überwachung der Bargeldströme eingeführt. Ziel ist die Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

Die neuen Vorschriften ermächtigen die Zollbehörden, Personen und deren Gepäck zu kontrollieren und nicht angemeldetes Bargeld sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten sind gehalten, gegen Personen, die Bargeld in Höhe von 10.000 oder mehr Euro nicht angemeldet haben, ein Verfahren einzuleiten. Die Mitgliedstaaten haben dafür zu sorgen dass die verhängten Sanktionen der Schwere der Zuwiderhandlung angemessen sind, damit sie eine abschreckende Wirkung entfalten. Die Mitgliedstaaten müssen die durch die Anmeldungen und Kontrollen erhaltenen Informationen aufzeichnen und den für die Bekämpfung des Terrorismus und der Geldwäsche zuständigen Behörden zugänglich machen. Liegen Beweise dafür vor, dass das Bargeld zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung mitgeführt wird, können Mitgliedstaaten Informationen austauschen.

Einem Bericht der EU-Kommission von 2002 über Bargeldbewegungen zufolge, wurden von 1999 bis 2000 Bargeldbeträge und Vermögenswerte (u.a. Schecks, Wertpapiere, Edelsteine und Edelmetalle) im Wert von insgesamt 1,6 Milliarden Euro, davon 1,3 Milliarden in Bargeld, in die EU ein- oder ausgeführt wurden. Auch wenn nicht beziffert werden kann, welcher Anteil dieser Bargeldbewegungen der Geldwäsche dient, ist das bewegte Bargeldvolumen doch so groß, dass es eine potenzielle Gefahr für die Interessen der EU und ihrer Mitgliedstaaten darstellt.

Quelle: Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 14.06.07