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Neue Richtlinie zu Investmentfonds

Die Europäische Kommission will die Wirksamkeit des EU-Binnenmarktes für Kleinanleger-Investmentfonds verbessern.

Diese als "OGAW" bekannten Fonds verschaffen den Verbrauchern kostengünstig Zugang zu professionell verwalteten Anlagen und machen derzeit über 5500 Milliarden Euro aus.

Die Kommission hat rechtlich verbindliche Leitlinien für die Einbeziehung neuer Finanzinstrumente in die Investmentfonds verabschiedet. Des weiteren legte sie einen Leitfaden vor, der darlegt wie Aufnahmelandbehörden von ihren beschränkten Prüfbefugnissen Gebrauch machen sollten, wenn die OGAW in ihrem Land zum Kauf angeboten werden. Noch in diesem Jahr wird die Kommission eine grundlegendere Neugestaltung des 'EU-Passes' (einmalige Zulassung) für Investmentfonds vorschlagen.

Eine Durchführungsrichtlinie legt Kriterien fest, anhand derer ermittelt werden soll, ob verschiedene Arten von Finanzinstrumenten für die Einbeziehung in die OGAW-Fonds in Frage kommen. So sollen Unsicherheiten darüber beseitigt werden, ob OGAW angemessen in die folgenden Finanzinstrumente investieren können: durch Forderungen unterlegte Wertpapiere ('asset backed securities'); börsennotierte geschlossene Fonds; 'Euro Commercial Papers'; indexbasierte Derivate und Kreditderivate.

Die Mitgliedstaaten haben nun zwölf Monate Zeit, um die Durchführungsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Durchführungsrichtlinie wird durch Arbeiten des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) ergänzt, die die alltägliche Anwendung der Kriterien durch die nationalen Aufsichtsbehörden kodifizieren sollen.

Quelle: Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 19.03.07