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Neues Verbraucherinformationsgesetz

Das BMELV hat einen Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz vorgelegt, das für eine bessere Verbraucherinformation und mehr Transparenz auf den Märkten sorgen soll.

Ein Eckpfeiler des neuen Gesetzes ist die Umwandlung von Paragraph 40 des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches von einer Kann-Bestimmung in eine Soll-Regelung. Dadurch werden die Behörden wesentlich stärker als bisher angehalten, bei wichtigen Fällen wie Gesundheitsgefahren oder Rechtsverstößen die Öffentlichkeit selbst zu informieren, und zwar unter Nennung von Hersteller- und Produktnamen auch dann, wenn die Ware bereits vom Markt verschwunden ist.

Ein zentrales Element ist in diesem Zusammenhang auch die geplante Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, die Lebensmittelüberwachung über die Einleitung von Ermittlungsverfahren zu informieren. Damit sollen die Informations- und Handlungsmöglichkeiten der zuständigen Behörden untereinander und die Effektivität der Lebensmittelüberwachung wesentlich verbessert werden. Bei Gesundheitsgefahren und bei Rechtsverstößen bestünden zudem erstmals auch Informationsrechte bei laufenden Verwaltungsverfahren.

Im Entschließungsantrag der beiden Regierungsfraktionen ist festgehalten, dass im Rahmen des Verbraucherpolitischen Berichts, der in regelmäßigen Abständen dem Parlament vorzulegen ist, die Erfahrungen mit dem Verbraucherinformationsgesetz dokumentiert werden sollen. Zudem soll ein Erfahrungsbericht zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes die Funktionsweise des Gesetzes überprüfen.

Quelle: BMELV - Pressemitteilung vom 14.05.06