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Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung

Der Bundestag hat die Novellierung der Bundesrechtsanwaltsordnung beschlossen.

Es sollen Mandantenrechte und anwaltliche Selbstverwaltung gestärkt werden.

Für den Verbraucher bringt das neue Gesetz zwei wichtige Änderungen: So wird es zum einen künftig ein bei der Bundesrechtsanwaltskammer geführtes und kostenlos online einsehbares Verzeichnis aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte geben, das der Information der Rechtsuchenden, der Behörden und der Gerichte dienen soll.

Weiter sieht das neue Gesetz vor, dass ein Verbraucher, der einen Schadensersatzanspruch gegen seinen Anwalt geltend machen will, sich an die zuständige Rechtanwaltskammer wenden kann, die ihm dann, bei einem nachgewiesenen berechtigten Interesse, den Berufshaftpflichtversicherer des Anwaltes benennt.

Für Anwälte wird es nach dem Gesetz neue Freiheiten geben. Das Verbot zur Errichtung von Zweigstellen entfällt. Darüber hinaus können Rechtsanwälte demnächst bereits ab dem ersten Tag der Zulassung vor den Oberlandesgerichten auftreten. Bisher galt hier eine fünfjährige Wartefrist.

Quelle: BRAK - Pressemitteilung vom 15.12.06