Sonstige Themen -

Sicherstellung in internationalen Strafverfahren wird erleichtert

Das Bundeskabinett hat am 08.08.2007 den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, das die Sicherstellung von Gegenständen im Rahmen von grenzüberschreitenden Strafverfahren vereinfacht und beschleunigt.

Mit einer Sicherstellung werden Gegenstände, die als Beweismittel in Betracht kommen oder eingezogen werden könnten, bis zum Abschluss des Strafverfahrens vor Vernichtung oder Veräußerung gesichert. Entsprechende Entscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können die Strafverfolgungsbehörden künftig bei bestimmten Delikten ohne weitere Formalitäten anerkennen und schneller vollstrecken.

Beispiel:
Die Staatsanwaltschaft in Paris ermittelt gegen eine Person in München wegen des Verdachts der Korruption. Um Schriftstücke zu sichern, die Geldzahlungen belegen, übermittelt sie zusammen mit einem Formular den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss eines französischen Richters an die Staatsanwaltschaft München. Gleichzeitig ordnet der Richter an, ein Auto sicherzustellen, das sich der Beschuldigte mit Geld aus der Tat gekauft hat. Die Staatsanwaltschaft München leitet in Zusammenarbeit mit der Polizei unverzüglich die Durchsuchung der Räume des Beschuldigten ein und beschlagnahmt die gesuchten Dokumente und das Auto. Weil Korruptionsdelikte zu den in dem neuen Gesetz aufgeführten Straftaten gehören, braucht die Staatsanwaltschaft München nicht mehr zu prüfen, ob der zugrunde liegende Sachverhalt auch nach deutschem Recht strafbar wäre. Dies war bisher im internationalen Rechtshilfeverkehr üblich.

Das beschlossene Gesetz setzt den Rahmenbeschluss des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union in nationales Recht um.

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 08.08.07