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Stalking künftig strafbar

Der Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, mit dem erstmals ein eigener Straftatbestand für das so genannte Stalking eingeführt wird.

Wer einen anderen Menschen durch beharrliches und unbefugtes Nachstellen belästigt und die Lebensgestaltung seines Opfers dadurch schwerwiegend beeinträchtigt, wird künftig mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren bestraft.

Der vorliegende Bundestagsbeschluss übernimmt in weiten Teilen Vorschläge aus einer Bundesratsinitiative von 2005. So geht die qualifizierende Strafverschärfung auf eine Anregung der Länder zurück: bringt der Täter das Opfer oder eine ihm nahe stehende Person durch die Belästigungen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung, kann die Strafe bis zu fünf Jahren betragen; kommt durch das Stalking sogar jemand zu Tode, reicht der Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren. Auch die neue Deeskalationshaft ist aus dem Bundesratsentwurf entnommen - besonders gefährliche Täter dürfen zukünftig inhaftiert werden, um dadurch vorhersehbaren schwersten Straftaten gegen Leib und Leben vorzubeugen. Eine bereits eingetretene Eskalation der Situation soll durch Verhängung der Untersuchungshaft unterbrochen werden.

Das Gesetz wird in Kürze in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 16.02.07