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Steuerbegünstigung für energieintensive Unternehmen

Die EU-Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung zur Fortführung der Steuerbegünstigung für besonders energieintensive Unternehmen erteilt.

Hierbei geht es um die Begrenzung der Nettobelastung aus der Ökosteuer im Rahmen des so genannten Spitzensteuerausgleichs. Die bisherige Genehmigung war Ende 2006 ausgelaufen.

Die Kommission hat jetzt die neue Genehmigung rückwirkend zum 1. Januar 2007 bis zunächst 2009 erteilt. Der Spitzenausgleich kann danach bis Ende 2012 unter der Voraussetzung fortgeführt werden, dass die Deutsche Wirtschaft ihre in der Klimavereinbarung vom 9. November 2000 zugesagten Ziele einhält. Dabei ist ab 2010 ein beschleunigtes Monitoring anzuwenden.

Seit dem 1. Januar konnte die Steuerbegünstigung im Rahmen des Spitzenausgleichs bis zum Vorliegen der EU-Genehmigung nicht mehr gewährt werden. Die betroffenen Unternehmen erhalten nun Rechtssicherheit und es liegt in der Hand der Wirtschaft, dass der Spitzenausgleich nicht nur bis Ende 2009 sondern auch bis 2012 fortgeführt werden kann.

Quelle: BMWi - Pressemitteilung vom 16.06.07