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Unbefugte Benutzung eines Polizeifahrzeugs

Das Oberlandesgericht Celle hat das Urteil in dem Berufungsverfahren des früheren Vereinsvorsitzenden des TuS Celle gegen das Land Niedersachsen verkündet.

Der Beklagte hatte im September 2004 im Anschluss an eine Vereinsfeierlichkeit, zu der wegen einer Sachbeschädigung die Polizei gerufen worden war, ein Polizeifahrzeug bestiegen und war damit frontal gegen ein Firmengebäude geprallt.

Das Landgericht Lüneburg hatte in erster Instanz der Klage des Landes auf Schadensersatz für die am Polizeiwagen und dem Firmengebäude entstandenen Schäden und Ersatz der Sachverständigen- und Rechtsverfolgungskosten dem Grunde nach in vollem Umfang stattgegeben und bereits einen Teil des verlangten Schadensersatzes in Höhe von rund 18.800 EUR zugesprochen.

Auf die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten hat das OLG das Urteil teilweise geändert. Der Senat hat festgestellt, dass die in erster Instanz geltend gemachten Ansprüche des Landes dem Grunde nach zu 80 % gerechtfertigt sind und der Beklagte verpflichtet ist, 80 % aller Ersatzleistungen zu erstatten, die das Land wegen des Schadensfalles künftig an Dritte zu erbringen haben wird. Von dem in erster Instanz zugesprochenen Teil des Schadens hat der Beklagte nach dem Senatsurteil rund 15.000 EUR zu zahlen, die weitergehende Klage wurde abgewiesen.

Quelle: OLG Celle - Pressemiteilung vom 30.11.06