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Verordnung zur Fahrzeuglackierung

Der Bundesrat hat einen Verordnungsentwurf beschlossen, durch den die nationale Lösemittelverordnung mit der europäischen Lösemittelrichtlinie harmonisiert werden soll.

Der auf einen Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgehende Verordnungsvorschlag bezieht sich auf die Grenzwerte für Anlagen zur Fahrzeugreparaturlackierung.

Nach Ansicht des Bundesrates sind die Grenzwerte in diesem Bereich zu streng. Bereits wenn nur Kleinstmengen an Lösemitteln eingesetzt werden - so zum Beispiel bei der Fahrzeugpflege zur Beseitigung kleinerer Lackschäden -, fallen diese Tätigkeiten in den Anwendungsbereich der Bundesimmissionsschutzverordnung. Dies verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand sowohl für den Betreiber als auch die Behörden. Durch Änderung des Schwellenwertes für den jährlichen Lösemittelverbrauch könnte dieser bürokratische Aufwand abgebaut werden - heißt es zur Begründung.

Der Entwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Verordnung erlassen kann.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 21.09.07