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Wahlrechtsmittel im Strafprozess

Der Bundesrat setzt sich für die Entlastung der Strafgerichte ein. In einem beschlossenen Gesetzentwurf schlägt er dem Bundestag vor, die Auswahl der Rechtsmittel gegen strafrechtliche Verurteilungen zu reduzieren.

Ein amtsgerichtliches Urteil könnte danach nur noch mit Berufung oder Revision, aber nicht mehr mit beiden Rechtsmitteln angefochten werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die so genannte Sprungrevision im Bereich der Annahmeberufung abzuschaffen. Dies soll verhindern, dass das Annahmeerfordernis durch vermehrte Revisionseinlegung umgangen werden kann.

Nach derzeit geltendem Recht ist es möglich, bei erfolgloser Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil zusätzlich noch eine Revision beim Oberlandesgericht durchzuführen, also insgesamt drei Instanzen mit demselben strafrechtlichen Sachverhalt zu befassen. Gegen erstinstanzliche Verurteilungen des Landgerichts hingegen steht nur ein Rechtsmittel - die Revision zum Bundesgerichtshof - zur Verfügung. Diesen Widerspruch will der Gesetzentwurf abschaffen.

Er gründet auf den guten Erfahrungen mit dem Wahlrechtsmittel im Jugendstrafverfahren. Diese sollen nun auch für den allgemeinen Strafprozess genutzt werden.

Der Bundesrat leitet die Initiative zunächst der Bundesregierung zu. Diese hat innerhalb von sechs Wochen Gelegenheit, sich dazu zu äußern, bevor sie den Entwurf dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 21.09.07