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Bundesrat verabschiedet wichtige Reformgesetze

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat einige zentrale Gesetze aus dem Reformpaket der Bundesregierung verabschiedet.

Neben der Föderalismusreform und dem AGG stimmte die Länderkammer auch der dritten Hartz-IV-Reform in diesem Jahr zu. Im steuerrechtlichen Bereich passierten das Investitionszulagengesetz 2007 und das Steueränderungsgesetz 2007 den Bundesrat.

Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt und gleichzeitig eine Entschließung verabschiedet, mit der er weiteren Reformbedarf in diesem Bereich anmahnt.

Über die Details zu dem Gesetz berichteten wir bereits.

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende soll der so genannte Hartz IV-Prozess insbesondere in den Bereichen Leistungsrecht und Verwaltungspraxis optimiert sowie Leistungsmissbrauch vermieden werden.

In einer Entschließung betonte der Bundesrat, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende lediglich den Charakter einer vorübergehenden Hilfe haben soll und deshalb der Aspekt der Aktivierung gestärkt werden müsse. Verfahrensregelungen, die eine zügige Umsetzung von Hilfs- und Sanktionsmaßnahmen berücksichtige, bedürfen der Korrektur. Um einen fairen Wettbewerb zwischen Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen zu gewähren, müsse letzteren ebenfalls unbeschränkter Zugriff auf die Vermittlungsdatenbanken der Bundesagentur gewährt werden.

Die Zuständigkeit für die berufliche Rehabilitation soll vollständig auf die Bundesagentur verlagert werden. Dies sei sowohl im Interesse behinderter Arbeitsuchender also auch aus Gründen der Verwaltungsökonomie geboten. Eine alleinige Zuständigkeit der Bundesagentur soll auch für die Vermittlung unter 25jähriger in eine erste berufliche Ausbildung begründet werden.

Schließlich betont der Bundesrat, dass die Wiedereingliederung in den ersten Markt an vorderster Stelle stehen müsse. Die bisherigen Eingliederungsquoten seien noch sehr niedrig. Es müsse zudem darauf geachtet werden, dass reguläre Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt nicht durch Ein-Euro-Jobs verdrängt werde. Bei der Gestaltung dieser Angebote müssten die Kriterien Zusätzlichkeit, Gemeinnützigkeit und Wettbewerbsneutralität strikt beachtet werden.

Investitionszulagengesetz 2007

Durch das Gesetz wird die Förderung betrieblicher Investitionen im Bereich des verarbeitenden Gewerbes und diverser produktionsnaher Dienstleistungen in den neuen Bundesländern für die Jahre 2007 bis 2009 verlängert. In die Investitionszulagen wird erstmalig auch das Beherbergungsgewerbe einbezogen. Die gem. dem Investitionszulagengesetz 2005 gewährten Fördersätze werden beibehalten, werden aber hinsichtlich der Förderbedingungen an geänderte EU-Regelungen angepasst.

Steueränderungsgesetz 2007

Mit dem Steueränderungsgesetz werden die Pendlerpauschale und die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers  stark eingeschränkt sowie die Reichensteuer eingeführt. Außerdem wird das Kindergeld künftig nur noch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Der Sparerfreibetrag wird in etwa halbiert.

Details zu dem Änderungsgesetz können Sie hier abrufen.

Erstes Gesetz zur Bürokratieentlastung des Mittelstandes

Mit dem Gesetz werden insgesamt 18 Maßnahmen zur Entlastung des Mittelstandes umgesetzt. Zu ihnen gehören beispielsweise auch die Anhebung der steuerlichen Buchführungspflichtgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro Umsatz oder die Entlastung kleinerer Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten im Verarbeitenden Gewerbe von Statistikpflichten.

Die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird künftig vereinfacht, um den durch die seit Jahrebeginn geltende Regelung der Beitragsfälligkeit entstandenen Verwaltungsaufwand wieder zu verringern. Die Entgeltabrechnung kann künftig auf einen Termin im Monat konzentriert werden.

Darüber hinaus wurde vom Bundeskabinett am 25. April 2006 auch ein Katalog mit 37 Maßnahmen für längerfristige mittelstandsfreundliche Reformvorhaben verabschiedet, darunter die Novellierung des GmbH-Gesetzes und die Reform des deutschen Genossenschaftsrechts mit Ziel, Unternehmensgründungen zu vereinfachen. Weitere Beispiele sind die Vereinfachung des zersplitterten Umweltrechts mit Hilfe eines Umweltgesetzbuches und die Vereinfachung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 07.07.06