Verkehrsrecht -

Erhöhung der Bußgelder geplant

Die Verkehrsministerkonferenz der Länder will Bußgelder für Verstöße wie Alkohol- und Drogenfahrten deutlich erhöhen.

Der Bußgeldkatalog ist zuletzt im Jahr 1990 grundlegenden angepasst worden.

Bußgeldobergrenze für allgemeine Verkehrsverstöße soll nach den Vorstellungen des Bundes von 1.000 Euro auf 2.000 Euro angehoben werden. Dies betrifft insbesondere Geschwindigkeitsübertretungen und Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands.

Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss soll künftig mit bis zu 3.000 Euro geahndet werden.

Die Anhebung des Sanktionsniveaus soll nun intensiv mit den Innenministern beraten werden.

Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 22.11.06