Verkehrsrecht -

Verkehrsverstöße im Ausland - Österreich

Österreich wird von deutschen Kraftfahrern nicht nur als beliebtes Urlaubsziel, sondern auch häufig im Transit nach Süden befahren.

In Österreich ist u.a. folgendes zu beachten:

  • Hinsichtlich des Genusses von Alkohol gilt, dass abweichend von der allgemein gültigen 0,5 ‰ Grenze für Personen in der Probezeit, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen eine Promillegrenze von 0,1 ‰ einzuhalten ist.
  • Gelbe Zickzack-Linien bedeuten Parkverbot.
  • Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen beträgt 40 km/h.
  • Die Lichtpflicht für zweispurige Fahrzeuge auch am Tage ist zum 01.01.2008 entfallen.
  • Vignetten, dürfen nur auf der Windschutzscheibe aufgeklebt und nicht von Tönungsstreifen verdeckt werden.

Wer in Österreich einen Verkehrsverstoß begangen hat, kann entweder sofort angehalten und (bei kleineren Verstößen) zur sofortigen Zahlung aufgefordert werden oder der Betroffene erhält eine sogenannte „Anonymverfügung“ und später eine „Lenkererhebung“ zugeschickt.

Aufgrund eines zwischen Deutschland und Österreich bestehenden Vollstreckungsabkommens ist es unbedingt ratsam, solche amtlichen verwaltungsbehördlich zugestellten Bescheide aus Österreich nicht einfach zu ignorieren. Diese können im Wege der Rechtshilfe von deutschen Behörden auch zwangsweise vollstreckt werden (vgl. weiter unten zur Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Deutschland).

Weitere Beiträge aus der Reihe Verkehrsverstöße im Ausland von RechtsanwaltJörg Bister:


Weiterführende kostenlose Downloads zu diesem Thema:


Informationen des ADAC zu diesem Thema im Internet:

EU-Regelungen zu diesem Thema im Internet:

Quelle: Rechtsanwalt Jörg Bister - Beitrag vom 11.07.08