Zwangsvollstreckung -

Abbau bürokratischer Hemmnisse

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft beschlossen.

Dabei hat es sich auf einen umfangreichen Katalog weiterer mittelstandsfreundlicher Entlastungsregelungen verständigt.

So soll die steuerliche Buchführungspflichtgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben und damit etwa 150.000 Unternehmen von umfänglichen Buchführungspflichten befreit werden. In der Statistik des Produzierenden Gewerbes sollen nur noch Unternehmen mit mindestens 50 statt bisher 20 Beschäftigten erfasst werden. Damit werden 25.000 von bisher 48.000 Unternehmen nur noch einmal jährlich befragt. Die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten wird auf Unternehmen reduziert, die mindestens 10 (bisher 5) mit Personendatenverarbeitung betraute Mitarbeiter beschäftigen. Zugleich wird auch Berufsgeheimnisträgern wie z.B. Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern gestattet, gegebenenfalls externe Datenschutzbeauftragte zu bestellen.

Mittelfristig sollen Erleichterungen bei der Unternehmensgründung und -übertragung geschaffen werden, z.B. durch eine Novelle des GmbH-Gesetzes und eine Reform des Handels- und Unternehmensregisters. Im Umsatzsteuerrecht wird die Summe verdoppelt, ab der die Steuer nur auf tatsächlich vereinnahmte Rechnungsbeträge zu entrichten ist (sog. Ist-Besteuerungsgrenze). Der Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers sowie die herkömmliche Lohnsteuerkarte sollen entbehrlich werden. Darüber hinaus sollen zahlreiche abfallrechtliche Vorschriften gebündelt sowie das bislang zersplitterte Umweltrecht insgesamt vereinfacht und in einem neuartigen Umweltgesetzbuch zusammengeführt werden.

Quelle: BMWi - Pressemitteilung vom 25.04.06