Zwangsvollstreckung -

Bundesrat setzt sich für Mittelstandsfinanzierung ein

Der Bundesrat hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften beim Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem die Finanzierungsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen erleichtert und der Markt für Wagniskapitalbeteiligungen an innovativen Firmen belebt werden sollen.

Ziel ist es, unnötige Beschränkungen und Hemmnisse für die Beteiligungsgesellschaften zu beseitigen und die geltende Rechtslage an Entwicklungen bei eigenkapitalähnlichen Finanzierungsformen und bei europäischen Rechtsformen anzupassen.

Dazu erweitert der Entwurf einerseits den Begriff der Wagniskapitalbeteiligung und streicht andererseits rechtsformabhängige Beschränkungen für Kapitalanlagen. In größerem Umfang als bisher sollen Beteiligungen an verschiedenen Rechtsformen möglich sein. Darlehen der Beteiligungsgesellschaften sollen von den Regeln über den Eigenkapitalersatz befreit werden.

Die heute beschlossene Länderinitiative wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die sie innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Absicht der Bundesregierung, ein eigenes Private-Equity-Gesetz vorzulegen und bittet darum, die Länder frühzeitig an der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs zu beteiligen.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 22.09.06