Zwangsvollstreckung -

Fortsetzung der Modernisierung des Urheberrechts

Das Bundesministerium der Justiz hat die nächste Phase zur Modernisierung des Urheberrechts eingeleitet.

In Berlin fand eine Anhörung der betroffenen Kreise zum Zweiten Korb „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ statt.

Mit einer ersten Novelle („Erster Korb“) sind im Jahr 2003 die zwingenden Vorgaben der EG-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft umgesetzt worden. Was die Richtlinie nicht zwingend vorschreibt, sondern den Mitgliedstaaten zur Regelung überlässt, blieb dem „Zweiten Korb“ vorbehalten.

Der entsprechende Referentenentwurf wurde bereits im September 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt und mit den betroffenen Kreisen ausführlich diskutiert. Wegen der Neuwahlankündigung ist der Entwurf in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden.

Das Bundesministerium der Justiz hat jetzt einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt und damit dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition entsprochen, wonach die Modernisierung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter als ein Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit vorangetrieben werden soll. Der überarbeitete Entwurf behält die wesentlichen Grundentscheidungen des Referentenentwurfs aus dem Jahr 2004 bei. Dazu gehört, dass Privatkopien auch in digitaler Form zulässig bleiben, solange sie nicht von einer rechtswidrigen Quelle stammen und nicht unter Umgehung von Kopierschutz angefertigt werden. Die Festlegung der pauschalen Vergütung, die auf Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien erhoben wird, wird im Rahmen gesetzlicher Vorgaben in die Hände der Beteiligten gelegt. Daneben enthält der Entwurf Regelungen, die für Bibliotheken und den sonstigen Kultur- und Wissenschaftsstandort Deutschland zeitgemäße Lösungen für digitale Vervielfältigungsmöglichkeiten enthalten. Nähere Informationen können auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz www.kopien-brauchen-originale.de abgerufen werden.

Nach der Anhörung soll der Entwurf schnell im Ressortkreis abgestimmt, vom Kabinett beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 26.01.06