Zwangsvollstreckung -

Mehr Rechte für Aktionäre

Wer Aktien von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Staat hält, soll künftig besser seine Rechte als Aktionär wahrnehmen können.

Das sieht ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vor, nach dem ausländische und gebietsfremde Aktionäre künftig besser über die Geschäftspolitik informiert werden sollen.

So müssen künftig Hauptversammlungen mindestens einen Monat im Voraus angekündigt werden. Aktionäre, die nicht bei der Hauptversammlung anwesend sind, sollen ein Fragerecht erhalten, und die Stimmrechtsvertretung soll vereinfacht werden. Außerdem dürfen Unternehmen künftig nicht mehr den Handel ihrer Aktien vor einer Hauptversammlung sperren. Stattdessen soll mit einer Stichtagsregelung das Stimmrecht der Aktionäre festgelegt werden.

Die Richtlinie soll der Tatsache Rechnung tragen, dass in der EU ein immer größerer Anteil des Aktienkapitals von ausländischen Investoren gehalten wird. Sie ist Teil eines Aktionsplans der Kommission zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der EU. Der Text muss noch von Parlament und Mitgliedstaaten gebilligt werden.

Quelle: Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 11.01.06