Zwangsvollstreckung -

Meldevorschriften im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr geändert

Die Bundesregierung hat die Meldevorschriften im Zahlungsverkehr mit anderen EU-Staaten an Vorgaben der Europäischen Union angepasst.

Dazu hat sie eine Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorgelegt, die bereits am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist.

Nach der neuen Verordnung müssen grenzüberschreitende Zahlungen eines in Deutschland ansässigen Geldinstituts mit anderen Formularen als bisher bei der Deutschen Bundesbank gemeldet werden.

Die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg (Kleines Walsertal), die im Außenwirtschaftsgesetz bislang als Teil des deutschen Zollgebietes behandelt wurden, werden nun Österreich zugerechnet. Dies gilt vor allem für die europäischen Außenhandelsstatistiken und die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung sowie die monetären und zahlungsbilanzorientierten Statistiken der Europäischen Zentralbank. Die Wirtschaftsbeziehungen zu den beiden Gebieten werden auch in deutschen Statistiken als Beziehungen zu Österreich erfasst.

Weitere Änderungen durch die Verordnung betreffen im Wesentlichen die Verwendung von Vordrucken im Zusammenhang mit Meldepflichten der Geldinstitute.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 18.01.06