Zwangsvollstreckung -

Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat einen neuen Entwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie veröffentlicht.

Verbänden und Ländern wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben, eine Kabinettbefassung soll noch im Frühjahr erfolgen.

Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie soll der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers einer Erlaubnis unterworfen werden. Damit einher gehen Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden. Damit wird die die Position des Kunden gestärkt und die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers in einem zusammenwachsenden Europa harmonisiert; grenzüberschreitende Vermittlungen sollen vereinfacht werden.

Mit dem Entwurf des BMWi sollen die Verbraucherschutzziele ebenso wie die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt werden.

Es ist vorgesehen, dass die Industrie- und Handelskammern Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die ca. 500.000 einzutragenden Versicherungsvermittler werden.

Quelle: BMWi - Pressemitteilung vom 28.03.06