LAG Köln - Urteil vom 25.07.2000 (10 (7) Ta 107/00)
I. Die Parteien führten einen Rechtsstreit, der erstinstanzlich durch Urteil vom 03.12.1998 beendet wurde. Im Urteilstenor ist ein Streitwert von 30.273,36 DM festgesetzt. Mit Schriftsatz vom 06.04.1999 legte die [...]