LSG Bayern - Beschluss vom 26.03.2009 (L 5 SF 21/09)
Die Ablehnung des Vorsitzenden der 2. Kammer des Sozialgerichts München, Richter am Sozialgericht L., wegen Besorgnis der Befangenheit ist unbegründet. I. Der Kläger führt vor der 2. Kammer des Sozialgerichts München [...]