BSG - Beschluss vom 13.03.2017 (B 8 SO 84/16 B)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. Juni 2016 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind [...]