BSG - Beschluss vom 15.02.2017 (B 12 KR 77/16 B)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. Juni 2016 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I [...]