BSG - Beschluss vom 13.04.2017 (B 2 U 256/16 B)
Die Beschwerde des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. August 2016 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind [...]