LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 04.05.2023 (L 2 AS 211/20 B)
Die Beschwerde wird verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I. Die Kläger wenden sich gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) für ein erstinstanzliches Klageverfahren. [...]