OVG Hamburg - Beschluss vom 09.05.2023 (4 Bs 157/22)
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Oktober 2022 geändert und der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, auf Grundlage des [...]