BVerwG - 12.10.1989 (6 P 9.88)
»... Dadurch, daß der Beteiligte [Dienststellenleiter, Generaldirektor der Staatsbibliothek] keinen Anlaß gesehen hat, dem Beschäftigten die Benutzung seines eigenen Computers für dienstliche Zwecke zu verbieten, hat [...]