OLG Koblenz - Urteil vom 11.01.2002 (8 U 497/01)
Die Kläger haben durch notariellen Kaufvertrag vom 31. Oktober 1995 das Anwesen M........... in D........ erworben. Als sie kurze Zeit nach ihrem Einzug Feuchtigkeit im Kellerbereich des Anwesens feststellten, [...]