OLG Hamburg - Beschluss vom 03.04.2023 (15 W 5/23)
1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 15.02.2023, Az. 406 HKO 121/20, wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des [...]