OLG Naumburg - Beschluss vom 30.06.2004 (1 AR 17/04 Zust)
Der Antrag auf Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichtsstandes nach §§ 36 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, 37 ZPO ist zulässig, er hat aber in der Sache keinen Erfolg, weil die Voraussetzungen für eine [...]