AG Görlitz - Beschluß vom 30.08.1994 (4 C 1014/93)
Die Parteien stritten um die Abrechnung und Rückerstattung von Betriebskostenvorauszahlungen. Die Kläger haben im Wohnhaus der Beklagten eine Wohnung angemietet. Die monatliche Miete beträgt insgesamt 390,00 DM. Davon [...]