LG Braunschweig - Urteil vom 10.02.1995 (5 O 337/93)
Die Parteien streiten in erster Linie darüber, ob dem Kläger über den von der Beklagten zu 2) gezahlten Betrag von 20.000 DM hinaus ein weiteres unfallbedingtes Schmerzensgeld zusteht. Am 30.04.1992 gegen 17.30 Uhr kam [...]