Autor: Christian Sitter |
Dienst- oder Geschäftsreisen sind Reisen, die durch die versicherte Tätigkeit bedingt sind und zu einem Ziel außerhalb des gewöhnlichen Tätigkeitsorts führen.
Ereignet sich auf einer Dienstfahrt mit einem Firmenfahrzeug ein Unfall, ist die Einordnung als Arbeitsunfall unproblematisch, weil der ursächliche Zusammenhang zwischen Unfall und betrieblicher Tätigkeit offensichtlich ist.
Erfasst wird auch die Teilnahme an Messen, Lehrgängen und an allgemeinen beruflichen Fortbildungsveranstaltungen, allerdings immer unter der Voraussetzung, dass die Teilnahme an diesen Veranstaltungen auf Weisung des Arbeitgebers erfolgt ist (
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