Einleitung

Autor: Christian Sitter

Die gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie verfolgt das Ziel, unter Verzicht auf Gewinnerzielung den Versicherten vor den berufsspezifischen Risiken am Arbeitsplatz zu schützen und ihn oder seinen Hinterbliebenen im Bedarfsfall zu versorgen. Die Grundprinzipien sind:

Versicherungsschutz unabhängig von Beitragsleistung,

Versicherungsschutz grundsätzlich unabhängig von etwaigem Verschulden des Versicherten,

keine Bedürftigkeitsprüfung.

Die gesetzliche Unfallversicherung wird von Körperschaften des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung eigenverantwortlich umgesetzt. Die Selbstverwaltung obliegt den Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch. Die Unfallversicherer sind fachlich nach Gewerbezweigen gegliedert. Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist grundsätzlich das Unternehmen. Es handelt sich um eine Zwangsmitgliedschaft. Die Beschäftigten sind pflichtversichert bei dem Unfallversicherungsträger, bei dem das Unternehmen versichert ist. Leiharbeiter sind beim Unfallversicherer des verleihenden Unternehmens versichert.