Autor: Christian Sitter |
Die Feststellung, ob ein Arbeitsunfall vorliegt und wie hoch die Leistung ist, wird vom Unfallversicherungsträger in einem förmlichen Bescheid getroffen. Die Unfallversicherungsträger dürfen den Bescheid über die Folgen eines Arbeitsunfalls nicht auf die Feststellung unfallbedingter Behandlungsbedürftigkeit und Arbeitsunfähigkeit beschränken, sondern müssen feststellen, dass ein Arbeitsunfall vorgelegen und welche Folgen dieser hinterlassen hat (LSG Celle, Beschl. v. 13.03.2020 -
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