Prinzip der Haftungsersetzung

Autor: Christian Sitter

Gesetzliche Grundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII).

Die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, den Unternehmer vor der direkten Inanspruchnahme durch seinen Arbeitnehmer zu schützen. Die Unfallversicherung ist somit nichts anderes als eine Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers zugunsten seiner Arbeitnehmer. Anstelle eines zivilrechtlichen Anspruchs gegen den Arbeitgeber treten Ansprüche des versicherten Arbeitnehmers und ggf. dritter Personen gegen den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Aufgaben der Unfallversicherung liegen vor allem in der:

1.

Prävention: Verhinderung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

2.

Rehabilitation und Entschädigung: Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des bei einem Unfall Verletzten und seine Entschädigung in Geld.

Der Verletzte erhält durch die gesetzliche Unfallversicherung die Chance, seine unfallbedingten zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche nicht langwierig und oft ohne Erfolg gegen den Schädiger geltend zu machen. Die Entschädigung über das System der gesetzlichen Unfallversicherung ist grundsätzlich unabhängig vom Verschulden und Mitverschulden des Verletzten.