Autor: Christian Sitter |
Die Heilbehandlung hat das Ziel, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit nach Eintritt eines Arbeitsunfalls frühzeitig mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen, wobei die Heilbehandlungsmaßnahmen dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen haben. Der Leistungsrahmen der gesetzlichen Unfallversicherung geht sowohl im Bereich der Diagnostik als auch im therapeutischen Bereich weiter als der der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziele der Heilbehandlung sind:
die Beseitigung des Gesundheitsschadens oder zumindest seine Besserung und |
das Verhüten von Verschlimmerungen. |
Es können auch Maßnahmen ergriffen werden, die in der Schulmedizin nicht anerkannt sind, sofern nachvollziehbare Argumente sie als effektiv erscheinen lassen. Die Versorgung mit medizinischem Cannabis kommt in der gesetzlichen Unfallversicherung auch bei medizinisch nicht vollständig geklärten chronischen Kopfschmerzen nach HWS-Beschleunigungstrauma in Betracht (SG Dresden, Urt. v. 20.12.2019 -
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