Autor: Christian Sitter |
Ist der Unfall vom Verletzten absichtlich herbeigeführt worden, besteht kein Anspruch gegen den Unfallversicherer.
Das SGB VII regelt dies nicht, weil sich schon aus der Definition des Versicherungsfalls in § 7 SGB VII ergebe, dass die absichtliche Herbeiführung des Unfalls keinen Arbeitsunfall darstellen könne. Allerdings gilt auch danach die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur
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