BGH - Beschluß vom 03.11.1983 (4 StR 80/83)
Der Angeklagte hatte für seinen Pkw bei der T.-Versicherung in M. einen Haftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen. Da er eine Beitragsrechnung von DM 111,30 nicht bezahlte, wurde er am 22. August 1981 gemäß § 39 [...]