AG Dortmund - Urteil vom 09.06.1994 (115 C 452/94)
Die Kläger machen Schmerzensgeldansprüche aus einem Vorfall vom 07.11.1992 gegen 14.05 Uhr auf der B.-Straße in D. in Höhe des Hauses Nr. 22 geltend. Der Hergang des Vorfalls ist im Einzelnen streitig. Unstreitig ist, [...]