Der Kläger verlangt von den Beklagten ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3.000 DM. Der Beklagte zu 2. verursachte am 22.11.1993 einen Verkehrsunfall, bei dem der Kläger verletzt wurde. Die Parteien [...]
Über die Einstandspflicht der Bekl. dem Grunde nach im Umfang von 33,3 % besteht zwischen den Parteien kein Streit. Auf der Grundlage dieses Haftungsumfanges haben die Bekl. auch den durch Verlust des [...]