Betriebsrentenstärkungsgesetz: Was gilt ab 2022?
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) wurde durch das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz geändert. Dabei wurde u.a. die Pflicht des Arbeitgebers eingeführt, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers zu leisten, wenn dieser als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds gewählt hat. Dieser Zuschuss ist für Altverträge, die vor dem 01.01.2019 geschlossen wurden, ab Januar 2022 sowie für Verträge, die nach dem 01.01.2019 geschlossen wurden, sofort zu gewähren. Was Arbeitgeber ab Januar 2022 dringend beachten müssen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.