Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB - Muster, Praxistipps und Wissenswertes für Anwälte

Kommt es im Rahmen des Strafverfahrens zu einem Entzug der Fahrerlaubnis, ist nicht selten die berufliche Existenz des Mandanten, der z.B. als Berufskraftfahrer oder Handelsvertreter tätig ist, gefährdet. Im Rahmen Ihrer Verteidigung geht es dann darum, den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern. Dazu brauchen Sie als Anwalt nicht nur das nötige Fachwissen, sondern auch die richtigen Verteidigungsstrategien. All das finden Sie auf dieser Themenseite - inklusive Muster, Praxistipps und der wichtigsten Rechtsprechung!

Mandantengespräch: Worauf sollte sich Ihre Beratung im Fall eines Entzugs der Fahrerlaubnis richten?

Droht Ihrem Mandanten ein Entzug der Fahrerlaubnis im Strafverfahren, müssen Sie als Anwalt vor allem über ausreichend Fachwissen verfügen, um den Mandanten kompetent beraten zu können. Insbesondere ist dabei zu prüfen, ob der Entzug der Fahrerlaubnis noch abgewendet werden kann. Daneben sollten aber auch weitere Themen Gegenstand Ihrer Beratung sein: etwa arbeitsrechtliche Folgen, haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen, kostenrechtliche Fragen oder die Vorbereitung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung. Lesen Sie mehr dazu in unserem Fachbeitrag!

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Alles Wissenswerte rund um die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB für Anwälte!

Im Falle einer Verteidigung wegen drohenden Entzugs der Fahrerlaubnis, müssen Sie die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB genauestens prüfen. Dabei kann sich eine ganze Reihe von Sonderfragen stellen: Liegt bei E-Scootern, Pedelecs oder Fahrrädern ein Kraftfahrzeug vor? Wie kann die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB widerlegt werden? Ist der Entzug der Fahrerlaubnis bei Freispruchs wegen Schuldunfähigkeit möglich? Kann Ihr Mandant bei einer ungerechtfertigten vorläufigen Führerscheinmaßnahme eine Entschädigung erhalten? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unserem Fachbeitrag!

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Muster: Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren

Nach § 140 Abs. 2 Alt. 1 StPO liegt u.a. dann ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, wenn wegen der Schwere der Tat die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint. Die Schwere der Tat bemisst sich maßgeblich an der Straferwartung, es sind jedoch auch schwerwiegende Nachteile des Angeklagte infolge der Verurteilung zu berücksichtigen. Ein solcher Nachteil kann etwa in dem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes liegen, sollte die Fahrerlaubnis entzogen werden. Sie als Verteidiger sollten in diesem Falle umgehend einen Antrag auf Beiordnung als Pflichtvertidiger stellen - zum Beispiel mit unserem praktischen Muster!

Praxistipp für Sie: Fügen Sie dem Antrag in diesem Fall eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei, aus der hervorgeht, dass bei einem Entzug der Fahrerlaubnis eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen wird!

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Erstes Mandantengespräch bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis (Beispielsfall + Praxistipps)

In unserem Beispielsfall ist der Mandant Berufskraftfahrer und hat mit einer BAK von 2,2 ‰ ein Kfz geführt. Bei dem Entzug der Fahrerlaubnis droht ihm die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Darüberhinaus leidet der Mandant infolge seiner schwierigen familiären Situation an Depressionen.

Welche Gesichtspunkte sollten Gegenstand des ersten Mandantengesprächs sein? Lesen Sie weiter in unserem Fachbeitrag!

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Muster: Verteidigerplädoyer mit dem Ziel, den Entzug der Fahrerlaubnis abzuwenden

Soll ein Entzug der Fahrerlaubnis Ihres Mandanten abgewendet werden, wird es meist darum gehen, sämtliche Gesichtspunkte, mit denen die Regelwirkung des § 69 Abs. 2 StGB entkräftet werden kann, darzulegen. In unserem Musterplädoyer, das Sie einfach downloaden und in Ihrem Texteditor bearbeiten können, finden Sie die wichtigsten Argumente für diesen Fall!

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