Das Wohnungseigentum in der Insolvenz: So ist das Wohnungseigentum insolvenzrechtlich zu behandeln!
Das Wohnungseigentum unterfällt nach § 864 Abs. 1 ZPO der Zwangsvollstreckung und gehört somit auch zur Insolvenzmasse. In Konsequenz fallen auch etwaige Sondernutzungsrechte in die Insolvenzmasse. In unserem Beitrag gehen wir detailliert auf die insolvenzrechtliche Beurteilung von Wohnungseigentum ein und geben Ihnen Übersichten als Arbeitshilfe für Ihre Praxis an die Hand. Hier geht es weiter!