Der Streitbeitritt nach Streitverkündung im Baurecht – so gelingt Ihnen als Anwalt ein erfolgreicher Bauprozess!

Nach der Streitverkündung kann der Streitverkündungsempfänger dem Bauprozess beitreten. Durch diesen Streitbeitritt (oder auch Prozessbeitritt) ist er in Stand gesetzt, in maßgeblicher Weise auf das Prozessgeschehen und dessen Ausgang Einfluss auszuüben. Der Streitbeitritt ist daher in baurechtlichen Streitigkeiten regelmäßig das gebotene und geeignete Mittel im Falle zu erwartender Regressansprüche, bereits frühzeitig Vorkehrungen zur Anspruchsabwehr zu treffen.

Auf dieser Seite haben wir für Sie als Anwalt die wichtigsten Grundlagen eines Streitbeitritts zusammengefasst. Finden Sie hier Informationen über Voraussetzungen, Form, Inhalt und Wirkung eines Streitbeitritts. Außerdem für Sie: Muster zu einem Antrag auf Streitbeitritt (Prozessbeitritt) und einem Antrag auf Zurückweisung des Streitbeitritts (Nebenintervention). Jetzt downloaden und sofort einsetzen!

 

Streitbeitritt nach Streitverkündung im Baurecht – das müssen Sie als Anwalt wissen

Was ist der Zweck eines Streitbeitritts? Warum kann es manchmal auch im Baurecht von Vorteil sein, einen Streitbeitritt zu vermeiden? Diese kompakte Einführung in die Grundlagen eines Streitbeitritts im Baurecht beantwortet diese und weitere Fragen. Lesen Sie jetzt weiter!

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Checkliste: Sachverhaltserfassung und erstes Mandantengespräch

Für eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist es wichtig, dass Sie als Anwalt ein umfassendes Verständnis des Sachverhalts haben. Nutzen Sie unsere praktische Checkliste und gehen Sie sicher, dass Ihr Mandant Ihnen alle notwendigen Informationen für die Sachverhaltserfassung eines Streitbeitritts im Baurecht mitteilt!

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Streitbeitritt – was sind die formalen Voraussetzungen?

Gemäß § 70 Abs. 1 ZPO erfolgt der Streitbeitritt des Streitverkündeten (= Nebenintervenienten) durch Einreichung eines Schriftsatzes bei dem Prozessgericht. Erfahren Sie hier, welches Gericht als Prozessgericht betrachtet wird, ob Anwaltszwang herrscht und wie der Streitbeitritt wirksam wird.

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Schriftsatzmuster: Antrag auf Prozessbeitritt

Streitbeitritt

[…]

Namens und im Auftrag der Streitverkündeten geben wir im Hinblick auf den Streitverkündungsschriftsatz der Beklagten vom ... folgende Erklärung ab:

Die Streitverkündete tritt dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten, der Firma ... bei.

Die Streitverkündete schließt sich den Anträgen der Beklagten gem. Klageerwiderung vom ... an und wird ... daher in der mündlichen Verhandlung folgende Anträge stellen:

[…]

Begründung

I. Zur Zulässigkeit des Streitbeitritts

Die Streitverkündete führt im Streitverkündungsschriftsatz vom ... zutreffenderweise aus, dass zwischen ihr und der Beklagten ein Nachunternehmervertrag für die Außenanlagen über die in diesem Prozess streitigen Pflasterarbeiten abgeschlossen wurde.

Soweit im Rahmen dieses Rechtsstreits Feststellungen zum Vorliegen der Mängel­behauptun­gen getroffen werden, wird dadurch die Rechtsstellung der Streitverkündeten möglicherweise beeinflusst, da sie im Fall des Unterliegens der Beklagten sich möglicherweise etwaiger Regressansprüche ausgesetzt sieht. […]

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Notwendiger Inhalt der Schrift zum Streitbeitritt

Welche Angaben muss der Streitbeitrittsschriftsatz im Baurecht enthalten? Wie detailliert müssen diese Angaben dargestellt und glaubhaft gemacht werden? Lesen Sie jetzt unseren Fachbeitrag, der Ihnen einen schnellen Überblick über die inhaltlichen Voraussetzungen einer Schrift zum Streitbeitritt bietet!

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Das rechtliche Interesse zum Streitbeitritt – darauf müssen Sie achten

Wesentliche Voraussetzung des Streitbeitritts ist gem. § 66 Abs. 1 ZPO ein rechtliches Interesse daran, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege. Dieses rechtliche Interesse muss in der Streitbeitrittsschrift angegeben werden. Hier finden Sie heraus, wann das rechtliche Interesse zum Streitbeitritt im baurechtlichen Prozess gegeben ist und worauf Sie als Anwalt achten müssen.

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So wirkt sich der Streitbeitritt im baurechtlichen Prozess aus

Der Nebenintervenient (Streitbeitretende) wird nicht Partei im engeren Sinne, ist aber berechtigt, Angriffs- und Verteidigungshandlungen geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen. Welche Bedeutung hat die Stellung des Streitbeitretenden für den Bauprozess und welche Wirkung geht von seinen prozessbeeinflussenden Befugnissen aus? Dieser Fachbeitrag beantwortet diese Fragen und erläutert ausführlich, ob eine selbständige Fortführung eines Rechtsmittels durch den Streithelfer möglich ist und ob er sich im Rahmen des Streitbeitritts an einem Prozessvergleich beteiligen kann. Lesen Sie jetzt weiter!

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Schriftsatzmuster: Antrag auf Zurückweisung des Streitbeitritts - Nebenintervention

Über die Zulässigkeit einer Nebenintervention (Streitbeitritt) wird nur auf Antrag entschieden. Soweit ein entsprechender Antrag auf Zurückweisung des Streitbeitritts unterbleibt, ist der Streitbeitritt stillschweigend zugelassen. Downloaden Sie hier unser Muster für einen Antrag auf Zurückweisung des Streitbeitritts und sparen Sie Zeit bei der Mandatsbearbeitung!

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