Arbeitsrecht, Sozialrecht -

Ab Oktober mehr Förderung für Arbeitslose

Zum 01.10.2007 treten zwei Gesetze zur Verbesserung der Situation von Arbeitslosen in Kraft.

Nach Änderung des SGB II und des SGB III werden Arbeitgeber einen Zuschuss dafür erhalten, dass sie Langzeitarbeitslose mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen beschäftigen sowie arbeitlose Jugendliche einstellen und betrieblich qualifizieren.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Der Bundesrat beschließt die Intention des Gesetzes zur Änderung des SGB III (BR-Drucks. 465/07), bildungsferne Jugendliche in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Er kritisiert jedoch, dass die neu eingeführten Qualifizierungsmerkmale nicht ausreichend auf den Abschluss einer Berufsausbildung gerichtet sind. Die Bundesregierung wird daher gebeten, die Maßnahmen entsprechend anschlussfähig auszugestalten.

Außerdem schlägt der Bundesrat in einem neuen Gesetzentwurf zur Änderung des SGB III vor, die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze finanziell zu fördern. Arbeitgeber, die ein neues Ausbildungsverhältnis anbieten und mit einem so genannten Altbewerber besetzen, erhalten einen Zuschuss (BR-Drucks. 525/07).

Das Ausbildungsverhältnis muss mindestens 12 Monate bestehen, wobei maximal 50 Prozent der Ausbildungsvergütung des ersten Ausbildungsjahres bezuschusst werden können. Die Zuschüsse sollen vorrangig für die betriebliche Ausbildung von Abgängern der Haupt- und Förderschulen gezahlt werden, weil diese insbesondere von der schwierigen Lage am Ausbildungsmarkt betroffen sind.

Weiterhin unterstützt der Bundesrat das Anliegen des Gesetzes zur Änderung des SGB II, Menschen mit Vermittlungshemmnissen wie fehlende Qualifikation, Krankheit oder Schulden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu führen. Er äußert jedoch Bedenken, ob der Beschäftigungszuschuss nicht das vorrangige Ziel - die Ausbildung junger Menschen - gefährde (BR-Drucks. 466/07).

Der Zuschuss für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird zunächst 24 Monate gewährt, kann anschließend jedoch unter bestimmten Voraussetzungen unbefristet weiterlaufen. Der Bundesrat sieht darin die Gefahr, dass der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt und die damit verbundene Überwindung der Hilfebedürftigkeit verschlossen bleiben. Er fordert daher die Bundesregierung auf, die Wirkung der neuen Regelungen nach drei Jahren zu untersuchen und darüber zu berichten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesrates:

  • Drucksache 466/07: Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive

  • Drucksache 465/07: Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen

  • Drucksache 525/07: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 21.09.07