Arbeitsrecht -

Änderungen bei geplanter Dienstleistungsrichtlinie

Die Wirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich in Brüssel auf einen Kompromiss zur Dienstleistungs-Richtlinie geeinigt.

Nach der neuen Richtlinie sollen Barrieren für Dienstleistungsanbieter in der Europäischen Union abgebaut werden. Entgegen dem ursprünglichen Entwurf der Kommission wurde das so genannte Herkunftslandprinzip gestrichen. Dienstleister sind nun bei der Ausführung von Aufträgen im EU-Ausland grundsätzlich den Regeln des Gastlandes unterworfen.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Schutz vor Lohndumping

Die Richtlinie schließt eine grenzüberschreitende Aushöhlung der Lohn-, Sozial-, Sicherheits- und Umweltstandards aus.

Außerdem können den Dienstleistern aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit sowie aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes bestimmte Anforderungen vom Zielland auferlegt werden. Allerdings dürfen sie nicht aufgrund ihres Herkunftslands diskriminiert werden. Auch müssen die jeweiligen Zugangsbeschränkungen verhältnismäßig bleiben.

Richtlinienentwurf gilt nicht in allen Branchen

Die geplante Richtlinie soll für jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit gelten, die gegen Entgelt ausgeführt wird. Ausgenommen bleiben jedoch beispielsweise Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, Zeitarbeitsagenturen, Glücksspiel und Verkehrsdienstleistungen. Auch auf Bank- und Finanzdienstleistungen, Dienstleistungen im audiovisuellen Bereich und auf Sicherheitsdienste findet der Richtlinienentwurf keine Anwendung.

Kompromiss des Europäischen Parlaments

Hauptkritikpunkt am ursprünglichen Kommissions-Entwurf war das sogenannte Herkunftslandprinzip. Demnach hätten Dienstleister ihre Dienste europaweit nach dem jeweiligen Recht ihres Heimatlands und nicht mehr nach dem des Gastlands anbieten können. Kritiker befürchteten dadurch eine grenzüberschreitende Aushöhlung der Lohn-, Sozial-, Sicherheits- und Umweltstandards.

Der im Februar von den großen Fraktionen der Sozialdemokraten und Konservativen im Europäischen Parlament erarbeitete Vorschlag entschärfte den Kommissions-Entwurf. Er gestaltete die Liberalisierung der bisher noch weitgehend abgeschotteten europäischen Dienstleistungs-Märkte sozialer. Diesem Vorschlag folgten nun die EU-Wirtschaftsminister.

Dem vom Ministerrat beschlossenen Kompromiss muss nun noch das Europäische Parlament zustimmen. Das EU-Gesetzgebungsverfahren ist voraussichtlich Ende 2006 abgeschlossen. Die Mitgliedstaaten haben dann bis 2009 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dabei haben sie einen gewissen inhaltlichen Spielraum.

Bisher gab es zwar auch schon Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union, aber die Mitgliedsstaaten haben zum Teil wettbewerbsverzerrende Hürden aufgebaut. So darf zwar ein in Deutschland ansässiger Malermeister hinter der Grenze in einem benachbarten Land Wände streichen, muss aber die Farben in einem vom "TÜV" dieses Staats abgenommen Fahrzeug transportieren. Seinen in Deutschland zugelassenen Lieferwagen darf er nicht benutzen.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 30.05.06