Arbeitsrecht -

Anhörung zur Antidiskriminierung

Die EU-Kommission hat am 04.07.2007 eine Online-Anhörung zur Bekämpfung von Diskriminierung in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene eingeleitet.

Noch bis zum 15.10.2007 können sich interessierte Privatpersonen und Unternehmen zum Thema äußern.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Die Ergebnisse der Konsultation sollen der EU-Kommission helfen, Maßnahmen zu planen, mit denen sie auf anderen Gebieten - beispielsweise im Gesundheits-, Bildungs- oder Wohnungswesen - als dem Arbeitsmarkt gegen Diskriminierungen vorgehen kann. Parallel zu der Konsultation kommt das "Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle" in Gang.

Laut einer Studie zum Antidiskriminierungsrecht der Mitgliedstaaten von 2006 (sog. Mapping-Studie) gibt es in allen EU-Staaten Rechtsvorschriften, die über die Anforderungen der Richtlinie zur Bekämpfung von Rassendiskriminierung und der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf hinausgehen. In Regelungsgehalt und Geltungsbereich sind diese Vorschriften aber sehr unterschiedlich. Guter Schutz ist zumeist gegen Diskriminierung aus Gründen der Religion oder des Geschlechts gewährt. Das Verbot von Diskriminierungen aus Gründen der sexuellen Ausrichtung, einer Behinderung oder des Alters dagegen erstreckt sich häufig nur auf den Bereich Beschäftigung.

Nach einer Eurobarometer-Erhebung vom Januar 2007 glauben 64 Prozent der Europäer, dass in ihrem Land Diskriminierungen weit verbreitet sind, und 51 Prozent finden, dass zu wenig dagegen unternommen wird.

Die Konsultation soll die Mapping-Studie ergänzen und in die Politikstrategie für 2008 einfließen, die neue Initiativen vorsieht, "um Diskriminierung außerhalb des Arbeitsmarkts zu verhindern und zu bekämpfen".

Zur Online-Anhörung gelangen Sie hier.

Quelle: Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 04.07.07